GÜSt

Wer in die DDR ein- oder aus der DDR ausreisen bzw. im Transitverkehr durch die DDR reisen wollte, musste die Grenzübergangsstellen (bis 1964 noch Kontrollpassierpunkte, KPP) durchqueren.

Kontrollierten hier zunächst noch die Grenzpolizei und das damalige Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW), so übernahm in den 1960er Jahren das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) schrittweise die Kontroll-, Abfertigungs- und Sicherungsaufgaben des grenzüberschreitenden Verkehrs.

1964 wurden die Bereiche Passkontrolle und Fahndung dann vollständig an die Staatssicherheit übergeben, woraufhin an allen Grenzübergangs-stellen (GÜST) die so genannten Passkontrolleinheiten (PKE) des MfS gebildet wurden. Fortan hatte die Staatssicherheit unter Federführung der 1970 gegründeten Hauptabteilung VI (vorher Hauptabteilung Passkontrolle und Fahndung, HPF) das Sagen an den Grenzübergangsstellen.

Uniformierte dreier Diensthierarchien teilten sich die Aufgaben an den GÜST: Angehörige der Grenztruppen, die für die äußere Sicherung des GÜST-Territoriums zuständig waren, Mitarbeiter der Zollverwaltung sowie die Passkontrolleinheiten des MfS, die jeweils in festgelegten Kontrollbereichen ihre "Filtrierungs- und Überwachungsaufgaben" wahrnahmen. Die PKE des MfS trugen zur Tarnung Uniformen der Grenztruppen.

 

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